Faire Rahmenbedingungen und Steuervorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice werden umgesetzt.

Arbeiten außerhalb des Büros und Homeoffice gehören seit Beginn dieser Krise zu unserem Alltag. Deshalb ist es wichtig, hier für Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu sorgen. Das ist nun Arbeitsminister Martin Kocher und Finanzminister Gernot Blümel gemeinsam mit den Sozialpartnern gelungen. Sie haben ein Paket vorgelegt, das auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingeht.

„Damit mobiles Arbeiten für alle Beteiligten gut funktioniert, braucht es klare Regeln und eine klare Kommunikation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit den Monaten der Pandemie haben sich einige Fragen aufgetan, die nun in diesem ‚Maßnahmenpaket Homeoffice‘ ihre Antworten finden“, erklärt unser Landesobmann Christian Sagartz weiter: „Besonders erfreulich für uns ist, dass die aktuelle Corona-Regelung beim Unfallschutz ins Dauerrecht übernommen werden soll. Auch die Klarstellung, dass die Bereitstellung erforderlicher digitalen Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Sachbezug sind, ist ein wichtiger Schritt für die Beteiligten.“

„Mit der Möglichkeit, gewisse Kosten, wie ergonomisch geeignetes Mobiliar, im Rahmen der Werbekostenpauschale bis zu 300 Euro abzusetzen, bringt vielen arbeitenden Menschen eine Erleichterung. Aber auch die Zahlungen der Arbeitgeber zur Abgeltungen von Mehrkosten der Arbeitnehmer im Home Office – etwa für Laptops oder Mobilgeräte – werden künftig bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Dieses Homeoffice-Paket kann sich sehen lassen“, so Christian Sagartz abschließend.