Gerecht ist: Wer in der Corona-Krise arbeitet, soll dafür belohnt werden.
Corona-Bonus jetzt auszahlen!

Das Finanzministerium befreit Zulagen und Bonuszahlungen an Mitarbeiter/innen, die vom Arbeitgeber zur Belohnung aufgrund der erschwerten Umstände im Zusammenhang mit COVID-19 ausgezahlt werden, bis zu einer Höhe von 3.000 € von allen Steuern. Auch sämtliche Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Coronakrise aus öffentlichen Mitteln werden rückwirkend ab 1. März 2020 gänzlich von Steuern entlastet.

Gerecht ist: Wer seinen Job verloren hat, dem muss geholfen werden.
AK-Härtefonds jetzt einrichten!

Die Arbeiterkammern Tirol und Vorarlberg haben die Sorgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erkannt. Durch die unbürokratische Soforthilfe mit haftungsgestützten Kleinkrediten für in Not geratene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einem Wohnkostenzuschuss und dem Härtefonds zeigen sie vor, dass keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer in dieser Krise zurückgelassen wird. Die Arbeiterkammer im Burgenland muss hier nachziehen!

  • Unterstützung für Familien
    Der Corona Familenhärtefonds unterstützt Familien, die in Not geraten sind. Voraussetzung dafür ist, dass zumindest ein Elternteil bis 28.2. eine Beschäftigung hatte und aufgrund der Corona-Krise arbeitslos oder in Kurzarbeit gestellt wurde. Alle Richtlinien findest du im Link: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html
  • Kurzarbeit
    Das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind seine Mitarbeiter! Deswegen appellieren wir an alle Unternehmer: „ Das Kurzarbeit vor einer Kündigung stehen muss, um auch nach der Krise erfolgreich sein zu können. Sprich deinen Arbeitgeber auf diese Möglichkeit aktiv an. Alle profitieren dadurch. Alle Richtlinien findest du im Link: coronakurzarbeit.at
  • Sonderbetreuungszeit
    Kinderbetreung und der Arbeitsalltag ist auch ohne die Corona Krise anspruchsvoll. Aber gerade jetzt muss Familien geholfen werden. Auch Unternehmer werden in dieser Zeit unterstützt. Denn für diese Zeit wird ihnen ein Drittel des fortgezahlten Entgelts ersetzt. Innerhalb der Sonderbetreuungszeit soll es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderungen betreuen müssen oder Angehörige pflegebedürftiger Personen sind, möglich gemacht werden, der Betreuung bei laufendem Arbeitsverhältnis nachzugehen. Habe den Mut und sprich deinen Arbeitgeber auf diese Möglichkeit an! Alle profitieren dadurch. Die Richtlinien findest du im Link: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ–Sonderbetreuungszeit.html

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Allgemeine Informationen und aktuelle Entwicklungen im Überblick: https://www.oesterreich.gv.at

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