Seit 1. Juli zahlen rund 900.000 Arbeitnehmer geringere bzw. keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Für Selbstständige wurde der Beitrag ebenfalls halbiert und an die Arbeitgeberanteile angepasst. „Somit werden nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch jene, die den Weg in die Selbstständigkeit wagen, entlastet“, betont ÖAAB-Landesobmann Christian Sagartz.

„Für Angestellte gilt aufgrund der neuen Regelung, dass bei einem Gehalt ab 1.798 Euro brutto nur ein Prozent an Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu zahlen ist. Bei Einkommen unter 1.648 Euro brutto entfällt der Beitrag gänzlich“, erklärt Sagartz. Auch Selbstständige, die in die niedrigste Beitragsgrundlagen-Stufe fallen (1.496 Euro brutto), profitieren davon. Für sie wurden die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung von 6 Prozent auf 3 Prozent reduziert, was dem Arbeitgeberanteil entspricht. „Uns ist die Entlastung der arbeitenden Menschen, auch der Selbstständigen, wichtig“, so Sagartz.