Die Wahlen der Arbeiterkammer finden vom 20. März bis zum 2. April statt. Von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können auch Lehrlinge, in Karenz befindliche Beschäftigte, Arbeitslose, geringfügig Beschäftigte und Zivildiener. Viele wissen dies nicht. „Sie haben die Möglichkeit, sich in die Wählerliste eintragen zu lassen. Dazu möchten wir sie hiermit auch auffordern“, erklärt AK-Wahl Spitzenkandidat Johannes Mezgolits. Bis zum 10. Februar ist die Aufnahme in die Wählerliste noch möglich.

 

Als wahlberechtigt für die diesjährige Arbeiterkammerwahl gelten alle, die sich im Dezember letzten Jahres in einem Arbeitsverhältnis befanden. Sogenannte „Besondere Wählergruppen“, das sind Arbeitslose, Lehrlinge, Arbeitnehmer, die Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst leisten, geringfügig Beschäftigte und Berufstätige in Karenz, können sich in die Wählerliste eintragen lassen. „Sie scheinen nicht automatisch in der Wählerliste auf“, stellt Mezgolits fest und fordert daher: „Wir appellieren an alle, hier selbst tätig zu werden, um von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.“ Die Beantragung zur Aufnahme in die Wählerliste ist noch bis 10.2.2019 mittels Formular bei der Arbeiterkammer möglich. „Zu beachten ist, dass dies bis Ende dieser Woche geschehen muss, damit die Aufnahme in das Wählerverzeichnis erfolgt. „Wir als ÖVP Arbeitnehmer kämpfen dafür, dass zumindest jede und jeder gleiche Chancen zur Mitbestimmung hat. Generell wollen wir aber, dass bei der nächsten AK-Wahl diese Wählergruppen automatisch wahlberechtigt sind“, so Mezgolits abschließend.