Mittels Abänderungsantrag soll eine „Freiwilligkeitsgarantie“ ins Gesetz geschrieben werden, erklärt ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits. Damit wird klargestellt, dass die 11. und 12. Arbeitsstunde nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers geleistet werden kann.

 

„Wir geben eine Freiwilligkeitsgarantie ab und wollen so bewusste Fehlinterpretationen verhindern“, erklärt Zarits. „Es wird damit im Gesetz verankert, dass jeder Arbeitnehmer – frei und ohne Angaben von Gründen – entscheiden kann, ob er eine 11. oder 12. Stunde arbeiten will oder nicht. Auch wird klargemacht, dass der Arbeitnehmer selbst entscheiden kann, wie er letzten Endes zur Abgeltung kommt – entweder über mehr Geld oder mehr Freizeit“, führt Zarits aus. Der Abänderungsantrag wird kommende Woche im Nationalrat eingebracht.

 

Sagartz: SPÖ betreibt schamlose Panikmache

„Eines ist klar: Der generelle 8-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche bleiben. Viele Arbeitnehmer wollen jedoch die Möglichkeit, fallweise Mehrarbeit zu leisten“, so ÖAAB-Landesobmann Christian Sagartz. Zu der Befürchtung, dass Arbeitnehmer, die öfter einen 12-Stunden-Tag ablehnen, die Kündigung riskieren, sagt Sagartz: „Alle Eckpunkte werden gesetzlich fixiert. Die SPÖ betreibt schamlose Panikmache und spielt mit den Ängsten der Arbeitnehmer.“