Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit dürfe nicht nur ein Slogan bleiben, hier müssen endlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden, so ÖAAB-Landesobmann Christian Sagartz.

„Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern klafft in Österreich nach wie vor weit auseinander – sogar noch stärker als im europäischen Durchschnitt. Wir müssen die strukturellen Probleme in den Gehaltsystemen, die eine dauerhafte Benachteiligung der Frauen zur Folge haben, endlich beseitigen“, so ÖAAB-Landesobmann Christian Sagartz. „Ein Ansatzpunkt dabei ist die volle Anrechnung der Karenzzeiten bei den Gehaltserhöhungen.“

Viele Kollektivverträge enthalten automatische Gehaltsanpassungen. Dadurch bekommen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer regelmäßig eine Gehaltserhöhung. Urlaub, Krankengeld, Präsenzdienst oder Pflegefreistellung werden dabei angerechnet, die Abwesenheit bei Karenz oftmals aber nicht. Das soll sich ändern: Bis zu 24 Monate Karenz sollen auch hier automatisch angerechnet werden.

„Die bisherige Regelung ist ungerecht, vor allem gegenüber Frauen, denn sie sind es, die die Karenz überwiegend in Anspruch nehmen. Durch die Nichtanrechnung werden Frauen oft ihr ganzes Berufsleben gehaltsmäßig im Vergleich zu Männern schlechter gestellt“, so Sagartz. Und das hat wiederum auch Auswirkungen auf die Pensionshöhe. In manchen Kollektivverträgen wurde diese Ungerechtigkeit im Jahr 2011 – nicht zuletzt durch die Arbeit des ÖAAB – beseitigt. „Ziel ist es, die Anrechnung von bis zu 24 Monaten im Gesetz zu verankern, wenn es über die Kollektivverträge nicht zu regeln ist“, betont Sagartz.

„Die Bekämpfung von geschlechtsspezifischen Lohnungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt ist ein Gebot der Stunde. Im 21. Jahrhundert sollte dieses eigentlich nicht mehr von Nöten sein, dennoch muss auf Missstände aufmerksam gemacht werden, die immer noch nicht aus dem Weg geräumt wurden. Das Schließen der Gehaltsschere und damit der Pensionsschere ist wesentlich für eine funktionierende Gleichstellungspolitik“, betont der ÖAAB-Landesobmann abschließend.