Der Sommerurlaub gilt bei vielen als die schönste Zeit des Jahres. Trotzdem kann diese Auszeit vom Arbeitsalltag viele Fragen aufwerfen. Allgemein gilt, sowohl Arbeitnehmer also auch Arbeitgeber haben Rechte und Pflichten, die es einzuhalten gilt.
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer müssen ihren Urlaub immer mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vereinbaren, ein unfreiwilliges „in den Urlaub schicken“ ist nicht möglich. „Es ist ratsam, den Urlaub immer schriftlich bewilligen zu lassen“, informiert Johannes Mezgolits von den ÖVP Arbeitnehmern. Denn ist der Urlaub einmal bewilligt, wird es schwer ihn zu streichen – außer wenn wesentliche wirtschaftliche Gründe des Arbeitgebers vorhanden sind. Bereits getätigte Kosten müssen in diesem Fall vom Betrieb übernommen werden.
Im Zeitalter von Smartphone und Co sind viele auch im Urlaub für ihren Betrieb oder Kolleginnen und Kollegen erreichbar. Grundsätzlich gilt aber, dass dies nicht verpflichtend verordnet werden kann. „Im Urlaub in Bereitschaft zu sein und Leistungen zu erbringen kann von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgelehnt werden, um sich vom Arbeitsalltag ausreichend zu erholen“, so Mezgolits abschließend.